Die GFS lockert ihre Regelungen zur Maskenpflicht. Da die Corona-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen ist, ist ab dem 07.06. in den Räumlichkeiten der GFS – außer in einigen Beratungsbüros – die Maskenpflicht aufgehoben. Es wird aber weiterhin das Tragen einer Maske empfohlen.
Wir bitten weiterhin darum, die Beratungsstelle nach vorheriger Terminabsprache aufzusuchen.
Wir betreiben die Flüchtlingsberatungsstelle Yan-Yana (Seite an Seite). Schwerpunkte der Arbeit sind konkrete Hilfestellungen bei asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen.
Seite an Seite
Informationen und Hilfe bei Fragen
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